(AGebV)
Allgemeine Gebührenverordnung

Ausfertigungsdatum: 11.02.2015


Anlage 1 AGebV (zu § 5 Absatz 1 Nummer 1, § 9 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a und § 10 Absatz 2 Nummer 1)

(Fundstelle: BGBl. I 2017, 1701 – 1706)

Teil A
Allgemeine pauschale Stundensätze
(Pauschalsätze der Kosten eines Standardarbeitsplatzes in der Bundesverwaltung)

KostenblockStundensatz
in Euro
Abschnitt 1
Personaleinzel- und Sacheinzelkosten
1. mit Gemeinkostenzuschlag
Wenn Dienstreisen als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,89 Euro gekürzt werden.
Wenn Sachverständige als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,06 Euro gekürzt werden.
Verwaltungsbeschäftigte
einfacher Dienst47,75
mittlerer Dienst55,30
gehobener Dienst68,66
höherer Dienst86,01
Wenn Dienstreisen als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,87 Euro gekürzt werden.
Wenn Sachverständige als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,06 Euro gekürzt werden.
Wenn Hubschrauber als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,13 Euro gekürzt werden.
Wenn Boote oder Schiffe als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,05 Euro gekürzt werden.
Wenn Wasserwerfer als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,05 Euro gekürzt werden.
Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte
einfacher Dienst49,66
mittlerer Dienst57,79
gehobener Dienst69,44
höherer Dienst89,80
2. ohne Gemeinkostenzuschlag
Wenn Dienstreisen als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,70 Euro gekürzt werden.
Wenn Sachverständige als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,05 Euro gekürzt werden.
Verwaltungsbeschäftigte
einfacher Dienst37,28
mittlerer Dienst43,17
gehobener Dienst53,60
höherer Dienst67,14
Wenn Dienstreisen als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,68 Euro gekürzt werden.
Wenn Sachverständige als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,05 Euro gekürzt werden.
Wenn Hubschrauber als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,10 Euro gekürzt werden.
Wenn Boote oder Schiffe als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,04 Euro gekürzt werden.
Wenn Wasserwerfer als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,04 Euro gekürzt werden.
Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte
einfacher Dienst38,77
mittlerer Dienst45,12
gehobener Dienst54,21
höherer Dienst70,10
Abschnitt 2
Personaleinzelkosten
1. mit Gemeinkostenzuschlag
Wenn Dienstreisen als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,30 Euro gekürzt werden.Verwaltungsbeschäftigte
einfacher Dienst35,95
mittlerer Dienst43,50
gehobener Dienst56,86
höherer Dienst74,21
Wenn Dienstreisen als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,30 Euro gekürzt werden.Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte
einfacher Dienst38,16
mittlerer Dienst46,29
gehobener Dienst57,93
höherer Dienst78,29
2. ohne Gemeinkostenzuschlag
Wenn Dienstreisen als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,24 Euro gekürzt werden.Verwaltungsbeschäftigte
einfacher Dienst28,07
mittlerer Dienst33,96
gehobener Dienst44,39
höherer Dienst57,93
Wenn Dienstreisen als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,23 Euro gekürzt werden.Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte
einfacher Dienst29,79
mittlerer Dienst36,14
gehobener Dienst45,23
höherer Dienst61,12
Abschnitt 3
Sacheinzelkosten
1. mit Gemeinkostenzuschlag
Wenn Dienstreisen als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,59 Euro gekürzt werden.
Wenn Sachverständige als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,06 Euro gekürzt werden.
Verwaltungsbeschäftigte
11,80
Wenn Dienstreisen als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,58 Euro gekürzt werden.
Wenn Sachverständige als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,06 Euro gekürzt werden.
Wenn Hubschrauber als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,13 Euro gekürzt werden.
Wenn Boote oder Schiffe als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,05 Euro gekürzt werden.
Wenn Wasserwerfer als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,05 Euro gekürzt werden.
Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte
11,50
2. ohne Gemeinkostenzuschlag
Wenn Dienstreisen als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,46 Euro gekürzt werden.
Wenn Sachverständige als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,05 Euro gekürzt werden.
Verwaltungsbeschäftigte
9,21
Wenn Dienstreisen als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,45 Euro gekürzt werden.
Wenn Sachverständige als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,05 Euro gekürzt werden.
Wenn Hubschrauber als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,10 Euro gekürzt werden.
Wenn Boote oder Schiffe als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,04 Euro gekürzt werden.
Wenn Wasserwerfer als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,04 Euro gekürzt werden.
Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte
8,98



Teil B
Herleitung der allgemeinen pauschalen Stundensätze



KostenblockBesoldungs- bzw. Entgeltgruppe/ZweckbestimmungDurchschnittskosten für den Bund
pro Jahr in Euro
1. Personaleinzelkosten
1.1 Beamtinnen und Beamte
1.1.1 steuerpflichtiges BruttoA 2
A 327 817
A 433 676
A 534 762
A 635 349
einfacher Dienst A 2 bis A 634 704
A 632 123
A 736 120
A 840 963
A 945 511
A 9 + Zulage49 427
mittlerer Dienst A 6 bis A 9 + Zulage42 577
A 937 879
A 1048 540
A 1154 686
A 1259 780
A 1366 854
A 13 + Zulage71 216
gehobener Dienst A 9 bis A 13 + Zulage53 847
A 1361 424
A 1469 789
A 1580 688
A 1689 946
höherer Dienst A 13 bis A 1673 551
1.1.2 Versorgung
% von 1.1.1
Verwaltungsbeamtinnen und -beamte
einfacher Dienst27,9  
 9 682
mittlerer Dienst27,9  
11 879
gehobener Dienst29,3  
15 777
höherer Dienst36,9  
27 140
Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte
einfacher Dienst32,6  
11 314
mittlerer Dienst32,6  
13 880
gehobener Dienst32,6  
17 554
höherer Dienst32,6  
23 978
1.1.3 sonstige Personalnebenkosten
Beihilfen aufgrund der Beihilfevorschriften sowie Heilfürsorge der Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten 2 450
Fürsorgeleistungen und Unterstützungen einschließlich Inanspruchnahme von besonderen Fachdiensten/-kräften   100
Trennungsgeld, Fahrtkostenzuschüsse sowie Umzugskostenvergütungen   400
1.2 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
1.2.1 steuerpflichtiges BruttoE 230 652
E 2 (übertarifliche Bezahlung)29 386
E 333 188
E 433 956
einfacher Dienst E 2 bis E 433 084
E 536 631
E 637 484
E 741 365
E 842 865
E 9 a45 461
mittlerer Dienst E 5 bis E 9 a39 868
E 9 b48 940
E 1052 361
E 1157 647
E 1261 604
gehobener Dienst E 9 b bis E 1254 849
E 1357 094
E 1470 833
E 1581 954
E 15 (übertarifliche Bezahlung)96 415
höherer Dienst E 13 bis E 15 (übertarifliche Bezahlung)64 900
1.2.2 Personalnebenkosten BezügeE 2 8 232
E 2 (übertarifliche Bezahlung) 7 932
E 3 8 654
E 4 8 997
einfacher Dienst E 2 bis E 4 8 682
E 5 9 721
E 6 9 980
E 711 307
E 811 633
E 9 a12 179
mittlerer Dienst E 5 bis E 9 a10 683
E 9 b12 821
E 1013 572
E 1114 770
E 1215 380
gehobener Dienst E 9 b bis E 1214 075
E 1314 426
E 1417 057
E 1518 248
E 15 (übertarifliche Bezahlung)19 586
höherer Dienst E 13 bis E 15 (übertarifliche Bezahlung)15 851
1.2.3 sonstige Personalnebenkosten
Fürsorgeleistungen und Unterstützungen einschließlich Inanspruchnahme von besonderen Fachdiensten/-kräften   100
Unfallversicherung Bund und Bahn   250
Trennungsgeld, Fahrtkostenzuschüsse sowie Umzugskostenvergütungen   400
2. Sacheinzelkosten
2.1 sächliche Verwaltungsausgaben 4 690
Geschäftsbedarf und Kommunikation sowie Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände, sonstige Gebrauchsgegenstände, Software, Wartung
Verbrauchsmittel, Haltung von Fahrzeugen und dergleichen
Mieten und Pachten
Aus- und Fortbildung
Dienstreisen
Sachverständige
2.2 Investitionen 2 940
kleine Neu-, Um- und Erweiterungsbauten (weniger als 2 Mio. Euro pro Baumaßnahme)
Erwerb von Fahrzeugen
Erlöse aus der Veräußerung von beweglichen Sachen
Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen für Verwaltungszwecke (ohne Informationstechnik)
Erwerb von Anlagen, Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen sowie Software im Bereich Informationstechnik
2.3 Büroräume 7 750
Bewirtschaftung der Grundstücke, Gebäude und Räume
Mieten und Pachten im Zusammenhang mit dem einheitlichen Liegenschaftsmanagement
Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen
2.4 pauschaler Abschlag von 2.1 bis 2.3– 4 %
3. Gemeinkosten
Zuschlagssatz auf Personaleinzel- und Sacheinzelkosten28,1 %
4. Personalstruktur Bundesbedienstete
4.1 Anzahl
Verwaltungsbeamtinnen und -beamte74 612
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer68 546
4.2 Vollzeitäquivalente
Verwaltungsbeamtinnen und -beamte70 920
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer63 637
5. Arbeitsleistung
Arbeitsstundenpro Monat
Beamtinnen und Beamte   137
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer   130