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Agrar- und Fischereifonds-Informationen-Verordnung (AFIV)
Verordnung über die Veröffentlichung von Informationen über die Zahlung von Mitteln aus den Europäischen Fonds für Landwirtschaft und für Fischerei

Ausfertigungsdatum: 10.12.2008


§ 6 AFIV Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

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