Urteile & Gesetze
Neues
  1. Startseite
  2. Gesetze
  3. AFIV
  4. § 1
< Eingangsformel
§ 2 >

Agrar- und Fischereifonds-Informationen-Verordnung (AFIV)
Verordnung über die Veröffentlichung von Informationen über die Zahlung von Mitteln aus den Europäischen Fonds für Landwirtschaft und für Fischerei

Ausfertigungsdatum: 10.12.2008


§ 1 AFIV Anwendungsbereich

Diese Verordnung gilt für Veröffentlichungen nach dem Agrar- und Fischereifonds-Informationen-Gesetz.

Wir nutzen Cookies und Webtracking um unser Webangebot für Sie zu verbessern. Hier können Sie die Webtracking-Einstellungen ändern: Webtracking-Einstellungen

Impressum
Über uns
Datenschutz