Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG)
Gesetz zur Förderung der beruflichen Aufstiegsfortbildung

Ausfertigungsdatum: 23.04.1996


§ 26 AFBG Rechtsweg

Für öffentlich-rechtliche Streitigkeiten nach diesem Gesetz ist der Verwaltungsrechtsweg, für Streitigkeiten aus dem Darlehensvertrag der ordentliche Rechtsweg gegeben.