Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG)
Gesetz zur Förderung der beruflichen Aufstiegsfortbildung

Ausfertigungsdatum: 23.04.1996


§ 15 AFBG Aufrechnung

Mit einem Anspruch auf Erstattung von Zuschüssen kann gegen den Anspruch auf entsprechende Leistungen in voller Höhe aufgerechnet werden.