Die in Rechts- oder Verwaltungsvorschriften enthaltenen Regelungen über
- 1.
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die Mindestentgeltsätze einschließlich der Überstundensätze,
- 2.
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den bezahlten Mindestjahresurlaub,
- 3.
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die Höchstarbeitszeiten und Mindestruhezeiten,
- 4.
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die Bedingungen für die Überlassung von Arbeitskräften, insbesondere durch Leiharbeitsunternehmen,
- 5.
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die Sicherheit, den Gesundheitsschutz und die Hygiene am Arbeitsplatz,
- 6.
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die Schutzmaßnahmen im Zusammenhang mit den Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen von Schwangeren und Wöchnerinnen, Kindern und Jugendlichen und
- 7.
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die Gleichbehandlung von Männern und Frauen sowie andere Nichtdiskriminierungsbestimmungen
finden auch auf Arbeitsverhältnisse zwischen einem im Ausland ansässigen Arbeitgeber und seinen im Inland beschäftigten Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen zwingend Anwendung.