(ÄArbVtrG)
Gesetz über befristete Arbeitsverträge mit Ärzten in der Weiterbildung

Ausfertigungsdatum: 15.05.1986


§ 2 ÄArbVtrG Berlin-Klausel

Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. 1 des Dritten Überleitungsgesetzes auch im Land Berlin.