(ÄApprO 2002)
Approbationsordnung für Ärzte

Ausfertigungsdatum: 27.06.2002


§ 8 ÄApprO 2002 Einrichtung der für das Prüfungswesen zuständigen Stelle

Die in § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 vorgesehenen Prüfungen werden vor der nach Landesrecht zuständigen Stelle abgelegt.