(ÄApprO 2002)
Approbationsordnung für Ärzte

Ausfertigungsdatum: 27.06.2002


§ 40 ÄApprO 2002 Approbationsurkunde

Die Approbationsurkunde wird nach dem Muster der Anlage 14 zu dieser Verordnung ausgestellt. Sie ist dem Antragsteller gegen Empfangsbekenntnis auszuhändigen oder mit Zustellungsurkunde zuzustellen.