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Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz (AAÜG)
Gesetz zur Überführung der Ansprüche und Anwartschaften aus Zusatz- und Sonderversorgungssystemen des Beitrittsgebiets


Ausfertigungsdatum: 25.07.1991

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 19 Abs. 9 G v. 23.12.2016 I 3234

Erster Abschnitt
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Grundsätze der Überführung
§ 3 Versicherter Personenkreis
§ 4 Überführung in die Rentenversicherung
§ 5 Pflichtbeitragszeiten
Zweiter Abschnitt
§ 6 Art der Überführung in die Rentenversicherung
§ 7 Begrenzung des berücksichtigungsfähigen Entgelts
§ 8 Verfahren zur Mitteilung der Überführungsdaten
§ 9 Auszahlung von Versorgungsleistungen
Dritter Abschnitt
§ 10 Vorläufige Begrenzung von Zahlbeträgen
§ 11 Anpassung von Versorgungsleistungen aufgrund vorzeitiger Entlassung
§ 12
§ 13 Einstellung von Leistungen
§ 14 Übergangsregelungen für Versorgungssysteme nach Anlage 1 Nr. 23 bis 27
§ 14a Weitergeltung von Bescheiden
§ 14b Überprüfung von bestandskräftigen Bescheiden
§ 15 Erstattung von Aufwendungen
§ 16 Verordnungsermächtigung
§ 17 Sozialgerichtsverfahren
§ 18 Bußgeldvorschriften
Anlage 1 Zusatzversorgungssysteme
Anlage 2 Sonderversorgungssysteme
Anlage 3 Jahreshöchstverdienst nach § 6 Abs. 1
Anlage 4
Anlage 5 Mindestgrenze nach § 6 Abs. 2
Anlage 6 Jahreshöchstverdienst nach § 7

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