Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz (AAÜG)
Gesetz zur Überführung der Ansprüche und Anwartschaften aus Zusatz- und Sonderversorgungssystemen des Beitrittsgebiets
Ausfertigungsdatum: 25.07.1991
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 19 Abs. 9 G v. 23.12.2016 I 3234
Erster Abschnitt
Zweiter Abschnitt
Dritter Abschnitt