(7. ProdSV)
Siebte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Gasverbrauchseinrichtungsverordnung)

Ausfertigungsdatum: 26.01.1993


§ 5 7. ProdSV Schriftliche Informationen

Geräte dürfen nur auf dem Markt bereitgestellt werden, wenn ihnen die in Anhang I Nummer 1.2 der Richtlinie 2009/142/EG aufgeführten Unterlagen in deutscher Sprache beigefügt sind.