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Fünftes Vermögensbildungsgesetz (5. VermBG)
Fünftes Gesetz zur Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer


Ausfertigungsdatum: 01.07.1965

Stand: Neugefasst durch Bek. v. 4. 3.1994 I 406;

§ 1 Persönlicher Geltungsbereich
§ 2 Vermögenswirksame Leistungen, Anlageformen
§ 3 Vermögenswirksame Leistungen für Angehörige, Überweisung durch den Arbeitgeber, Kennzeichnungs-, Bestätigungs- und Mitteilungspflichten
§ 4 Sparvertrag über Wertpapiere oder andere Vermögensbeteiligungen
§ 5 Wertpapier-Kaufvertrag
§ 6 Beteiligungs-Vertrag
§ 7 Beteiligungs-Kaufvertrag
§ 8 Sparvertrag
§ 9 Kapitalversicherungsvertrag
§ 10 Vereinbarung zusätzlicher vermögenswirksamer Leistungen
§ 11 Vermögenswirksame Anlage von Teilen des Arbeitslohns
§ 12 Freie Wahl der Anlage
§ 13 Anspruch auf Arbeitnehmer-Sparzulage
§ 14 Festsetzung der Arbeitnehmer-Sparzulage, Anwendung der Abgabenordnung, Verordnungsermächtigung, Rechtsweg
§ 15 Elektronische Vermögensbildungsbescheinigung, Verordnungsermächtigungen, Haftung, Anrufungsauskunft, Außenprüfung
§ 16 Berlin-Klausel
§ 17 Anwendungsvorschriften
§ 18 Kündigung eines vor 1994 abgeschlossenen Anlagevertrags und der Mitgliedschaft in einer Genossenschaft oder Gesellschaft mit beschränkter Haftung

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