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Fünftes Rentenanpassungsgesetz (5. RAG)
Fünftes Gesetz über die Anpassung der Renten aus den gesetzlichen Rentenversicherungen aus Anlaß der Veränderung der allgemeinen Bemessungsgrundlage für das Jahr 1962

Ausfertigungsdatum: 21.12.1962


§ 12 5. RAG

Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

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