(Fundstelle: BGBl. I 2017, 2390)
Teil 1
Inhalt des Betriebstagebuchs nach § 12
- 1.
-
Anlage-ID
- 2.
-
Angaben zum Standort der Anlage
(Geokoordinaten und Adresse des Anlagenstandorts)
- 3.
-
Angaben zum Betreiber der Anlage
(Name, Adresse, Ansprechpartner)
- 4.
-
Art der Anlage
- a)
-
Verdunstungskühlanlage
- b)
-
Nassabscheider
- c)
-
Kühlturm
- 5.
-
Datum der erstmaligen Inbetriebnahme
- 6.
-
Änderungen an der Anlage mit Angaben zur Art der Änderung, Zeitpunkt des Änderungsbeginns und der Wiederinbetriebnahme
- 7.
-
Datum der Stilllegung
- 8.
-
Angaben zum Betriebszustand der Anlage mit Datum der Zustandsänderungen,
insbesondere Betrieb unter Last, Betrieb ohne Last mit aktiviertem Nutzwasserkreislauf, Betriebsunterbrechung mit gefülltem Nutzwasserkreislauf, Entleerung und Wiederbefüllung des Nutzwasserkreislaufs
- 9.
-
Überschreitungen der in Anlage 1 genannten Prüfwerte
- a)
-
wurden Überschreitungen im Berichtszeitraum festgestellt? | „Ja/Nein“ |
- b)
-
welcher Prüfwert (PW) wurde überschritten? | „PW1/PW2“ |
- c)
-
wurden Maßnahmen ergriffen? | „Ja/Nein“
|
falls ja, Angaben zu den ergriffenen Maßnahmen
- d)
-
welche Legionellenkonzentration wurde nach Abschluss
der Maßnahmen nach § 6 Absatz 3 Nummer 2
oder § 8 Absatz 2 Nummer 3 erreicht? | „< PW1/< PW2“ |
- 10.
-
Überschreitungen der in Anlage 1 genannten Maßnahmenwerte
- a)
-
wurden Überschreitungen im Berichtszeitraum festgestellt? | „Ja/Nein“ |
- b)
-
Angaben zu den ergriffenen Maßnahmen
- c)
-
welche Legionellenkonzentration wurde nach Abschluss
der Maßnahmen nach § 9 Absatz 1 und 2 erreicht? | „< PW1/< PW2“ |
- 11.
-
Angaben zur Biozidzugabe (Zeitpunkt, Menge und Art des Biozids)
- 12.
-
sonstige Nachweise gemäß dieser Verordnung
- 13.
-
Überprüfung nach § 14
- a)
-
Datum der letzten Überprüfung nach Absatz 1
- b)
-
überprüfende Stelle (Name, Adresse, Ansprechpartner) nach Absatz 2
Teil 2
Inhalt der Anzeigen nach § 13
- 1.
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Anzeigen nach § 13 Absatz 1 umfassen die Angaben nach Teil 1 Nummer 2 bis 5
- 2.
-
Anzeigen nach § 13 Absatz 2 umfassen die Angaben nach Teil 1 Nummer 2 bis 5
- 3.
-
Anzeigen nach § 13 Absatz 3 Nummer 1 umfassen die Angaben nach Teil 1 Nummer 1 bis 6
- 4.
-
Anzeigen nach § 13 Absatz 3 Nummer 2 umfassen die Angaben nach Teil 1 Nummer 1 bis 5 und 7