Die Einhaltung 
        
            - 1.
- 
                des langfristigen Ziels für Ozon, 
- 2.
- 
                des nationalen Ziels für PM2,5 sowie 
- 3.
- 
                der Zielwerte für PM2,5, Ozon, Arsen, Kadmium, Nickel und Benzo[a]pyren 
        ist sicherzustellen, soweit dies mit verhältnismäßigen Maßnahmen, insbesondere solchen, die keine unverhältnismäßigen Kosten verursachen, möglich ist.