Die Einhaltung
- 1.
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des langfristigen Ziels für Ozon,
- 2.
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des nationalen Ziels für PM2,5 sowie
- 3.
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der Zielwerte für PM2,5, Ozon, Arsen, Kadmium, Nickel und Benzo[a]pyren
ist sicherzustellen, soweit dies mit verhältnismäßigen Maßnahmen, insbesondere solchen, die keine unverhältnismäßigen Kosten verursachen, möglich ist.