Urteile & Gesetze
Neues
  1. Home
  2. Gesetze
  3. 35. BImSchV

Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung (35. BImSchV)
Fünfunddreißigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes


Ausfertigungsdatum: 10.10.2006

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 85 V v. 31.8.2015 I 1474

§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Zuordnung von Kraftfahrzeugen zu Schadstoffgruppen
§ 3 Kennzeichnung
§ 4 Ausgabe der Plaketten
§ 5 Nachweis der Schadstoffgruppe für im Inland zugelassene Fahrzeuge
§ 6 Nachweis der Schadstoffgruppe für im Ausland zugelassene Fahrzeuge
Anhang 1 Plakettenmuster (zu § 2 Abs. 1 und § 3 Abs. 1)
Anhang 2 Zuordnung der Kraftfahrzeuge zu den Schadstoffgruppen (zu § 2 Abs. 2)
Anhang 3 Ausnahmen von der Kennzeichnungspflicht nach § 2 Abs. 1 (zu § 2 Abs. 3)

Wir nutzen Cookies und Webtracking um unser Webangebot für Sie zu verbessern. Hier können Sie die Webtracking-Einstellungen ändern: Webtracking-Einstellungen

Impressum
Über uns
Datenschutz