Ausfertigungsdatum: 27.05.2002
(1) Für die Abstimmung sind die §§ 16 bis 23 anzuwenden.
(2) Der Hauptwahlvorstand übermittelt das Abstimmungsergebnis schriftlich
(3) Auf die im Zusammenhang mit einem Antrag auf Abberufung entstandenen Akten ist § 53 entsprechend anzuwenden.