Nach Abschluss der Abstimmung stellt der Hauptwahlvorstand in einer Niederschrift fest:
- 1.
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die Zahl der abgegebenen Wahlumschläge;
- 2.
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die Zahl der gültigen Stimmen;
- 3.
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die Zahl der ungültigen Stimmen;
- 4.
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die Zahlen der auf die einzelnen Bewerberinnen oder Bewerber entfallenden Stimmen;
- 5.
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die Namen der in den Wahlvorschlag aufgenommenen Bewerberinnen und Bewerber und Ersatzmitglieder;
- 6.
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besondere während der Abstimmung eingetretene Zwischenfälle oder sonstige Ereignisse.