Nach Abschluss der Abstimmung stellt der Hauptwahlvorstand in einer Niederschrift fest: 
        
            - 1.
- 
                die Zahl der abgegebenen Wahlumschläge; 
- 2.
- 
                die Zahl der gültigen Stimmen; 
- 3.
- 
                die Zahl der ungültigen Stimmen; 
- 4.
- 
                die Zahlen der auf die einzelnen Bewerberinnen oder Bewerber entfallenden Stimmen; 
- 5.
- 
                die Namen der in den Wahlvorschlag aufgenommenen Bewerberinnen und Bewerber und Ersatzmitglieder; 
- 6.
- 
                besondere während der Abstimmung eingetretene Zwischenfälle oder sonstige Ereignisse.