Zwanzigstes Rentenanpassungsgesetz (20. RAG)
Gesetz zur Zwanzigsten Rentenanpassung und zur Verbesserung der Finanzgrundlagen der gesetzlichen Rentenversicherung


Ausfertigungsdatum: 27.06.1977

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 92 G v. 8.12.2010 I 1864

Erster Abschnitt Anpassung der Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung
Zweiter Abschnitt Anpassung der Geldleistungen und des Pflegegelds aus der gesetzlichen Unfallversicherung
Dritter Abschnitt Anpassung der Altersgelder in der Altershilfe für Landwirte
Vierter Abschnitt Gemeinsame Vorschriften
Fünfter Abschnitt
Art 1
Art 2
Art 3