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< § 10
Schlußformel >

2. Rentenanpassungsverordnung (2. RAV)
Zweite Verordnung zur Anpassung der Renten und zu den maßgeblichen Rechengrößen in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet

Ausfertigungsdatum: 19.06.1991


§ 11 2. RAV Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am 1. Juli 1991 in Kraft.

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