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Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV)
Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes


Ausfertigungsdatum: 12.06.1990

Stand: Geändert durch Art. 1 V v. 18.12.2014 I 2269

Eingangsformel
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Immissionsgrenzwerte
§ 3 Berechnung des Beurteilungspegels für Straßen
§ 4 Berechnung des Beurteilungspegels für Schienenwege
§ 5 Festlegung akustischer Kennwerte für abweichende Bahntechnik und schalltechnische Innovationen
Schlußformel
Anlage 1 (zu § 3) Berechnung des Beurteilungspegels für Straßen
Anlage 2 (zu § 4) Berechnung des Beurteilungspegels für Schienenwege (Schall 03)

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