Zwölftes Rentenanpassungsgesetz (12. RAG) Zwölftes Gesetz über die Anpassung der Renten aus den gesetzlichen
Rentenversicherungen sowie über die Anpassung der Geldleistungen aus der
gesetzlichen Unfallversicherung (Art. 4 d. Dritten Rentenversicherungs-
Änderungsgesetzes - 3. RVÄndG)
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