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< § 6

Verordnung über die Datenerfassung und das Berechnungsverfahren für die Festsetzung von Lärmschutzbereichen (1. FlugLSV)
Erste Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm

Ausfertigungsdatum: 27.12.2008


Schlussformel 1. FlugLSV

Der Bundesrat hat zugestimmt.

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