...Soweit die Klägerinnen darauf verweisen, dass ein Rechtsanwalt im "Zweitberuf" eine gewerbliche Tätigkeit ausüben kann (vgl. dazu nur BVerfG, NJW 1993, 317), ändert dies nichts daran, dass der "Erstberuf" kein Handelsgewerbe ist. 7 d) Ohne entscheidungserhebliche Bedeutung ist insoweit auch, dass zwischenzeitlich der Gesellschaftsvertrag der Klägerin zu 1 geändert wurde. 8 aa) § 2 Abs. 1 des ursprünglichen...