...Jedenfalls führt ein Verstoß gegen das Rückgewährverbot, wie das Berufungsgericht zutreffend erkannt hat, nicht zur Nichtigkeit des Rechtsgeschäfts, sondern nach der spezialgesetzlichen Regelung in §§ 31, 43 GmbHG dazu, dass der Gesellschaft das entzogene Stammkapital wieder zuzuführen ist und dass die Gesellschafter und der Geschäftsführer nach § 31 Abs. 3, § 43 Abs. 3 GmbHG für den Ausfall haften...