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Urteile für Geltendmachung

DOKUMENTART
GERICHT
JAHR
...Die Verwertungsgesellschaften dürfen die nur von ihnen wahrzunehmenden urheberrechtlichen Vergütungsansprüche aber auf eine von ihnen gegründete Gesellschaft bürgerlichen Rechts zur Geltendmachung übertragen, die selbst keine Verwertungsgesellschaft, sondern lediglich eine Inkassogesellschaft ist (vgl. BGH, Urteil vom 20....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. I ZR 266/15
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. II ZB 2/16
2014-03-20
BVerwG 4. Senat
...Februar 1974 - BVerwG 3 C 115.71 - BVerwGE 44, 339 <343> m.w.N.) erfordert die Verwirkung nicht nur, dass seit der Möglichkeit der Geltendmachung eines Rechts längere Zeit verstrichen ist. Es müssen auch besondere Umstände hinzutreten, die die verspätete Geltendmachung als treuwidrig erscheinen lassen....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 4 C 25/13
...Die Geltendmachung der Versorgungsrechte durch den Kläger sei rechtsmissbräuchlich. Der Kläger habe - gemeinsam mit anderen - insgesamt 1.500 Felgen sowie 40 bis 50 Sätze Kompletträder unterschlagen und dadurch einen Schaden iHv. mindestens 740.000,00 Euro verursacht. 12 Das Arbeitsgericht hat der Klage stattgegeben....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 738/16
...Februar 1974 - BVerwG 3 C 115.71 - BVerwGE 44, 339 <343> m.w.N.) erfordert die Verwirkung nicht nur, dass seit der Möglichkeit der Geltendmachung eines Rechts längere Zeit verstrichen ist. Es müssen auch besondere Umstände hinzutreten, die die verspätete Geltendmachung als treuwidrig erscheinen lassen....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 4 C 11/13
2014-03-20
BVerwG 4. Senat
...Februar 1974 - BVerwG 3 C 115.71 - BVerwGE 44, 339 <343> m.w.N.) erfordert die Verwirkung nicht nur, dass seit der Möglichkeit der Geltendmachung eines Rechts längere Zeit verstrichen ist. Es müssen auch besondere Umstände hinzutreten, die die verspätete Geltendmachung als treuwidrig erscheinen lassen....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 4 C 18/13
2014-03-20
BVerwG 4. Senat
...Februar 1974 - BVerwG 3 C 115.71 - BVerwGE 44, 339 <343> m.w.N.) erfordert die Verwirkung nicht nur, dass seit der Möglichkeit der Geltendmachung eines Rechts längere Zeit verstrichen ist. Es müssen auch besondere Umstände hinzutreten, die die verspätete Geltendmachung als treuwidrig erscheinen lassen....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 4 C 19/13
2014-03-20
BVerwG 4. Senat
...Februar 1974 - BVerwG 3 C 115.71 - BVerwGE 44, 339 <343> m.w.N.) erfordert die Verwirkung nicht nur, dass seit der Möglichkeit der Geltendmachung eines Rechts längere Zeit verstrichen ist. Es müssen auch besondere Umstände hinzutreten, die die verspätete Geltendmachung als treuwidrig erscheinen lassen....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 4 C 26/13
...Denn die Regelung des § 536c Abs. 2 Satz 2 BGB sei Ausdruck des allgemeinen Grundsatzes, wonach die Geltendmachung von über eine Nacherfüllung hinausgehenden Gewährleistungsansprüchen voraussetze, dass dem Vertragspartner Gelegenheit zur Nacherfüllung gegeben worden sei....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. VIII ZR 74/12
...Der Geltendmachung des Unterlassungsanspruchs stehe gemäß § 242 BGB der Einwand des Rechtsmissbrauchs bzw. widersprüchlichen Verhaltens entgegen. 5 Der Kläger habe zwar grundsätzlich einen Unterlassungsanspruch gegen die Beklagte wegen unerbetener E-Mail-Werbung gemäß §§ 1004, 823 Abs. 1 bzw. § 831 BGB....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. VI ZR 721/15
2014-03-20
BVerwG 4. Senat
...Februar 1974 - BVerwG 3 C 115.71 - BVerwGE 44, 339 <343> m.w.N.) erfordert die Verwirkung nicht nur, dass seit der Möglichkeit der Geltendmachung eines Rechts längere Zeit verstrichen ist. Es müssen auch besondere Umstände hinzutreten, die die verspätete Geltendmachung als treuwidrig erscheinen lassen....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 4 C 16/13
2014-03-20
BVerwG 4. Senat
...Februar 1974 - BVerwG 3 C 115.71 - BVerwGE 44, 339 <343> m.w.N.) erfordert die Verwirkung nicht nur, dass seit der Möglichkeit der Geltendmachung eines Rechts längere Zeit verstrichen ist. Es müssen auch besondere Umstände hinzutreten, die die verspätete Geltendmachung als treuwidrig erscheinen lassen....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 4 C 27/13
2014-03-20
BVerwG 4. Senat
...Februar 1974 - BVerwG 3 C 115.71 - BVerwGE 44, 339 <343> m.w.N.) erfordert die Verwirkung nicht nur, dass seit der Möglichkeit der Geltendmachung eines Rechts längere Zeit verstrichen ist. Es müssen auch besondere Umstände hinzutreten, die die verspätete Geltendmachung als treuwidrig erscheinen lassen....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 4 C 12/13
...Änderungen in der rechtlichen Beurteilung des gesetzlichen Unterlassungsanspruchs, der dem Unterlassungsvertrag zugrunde liegt, die für eine außerordentliche Kündigung nicht ausreichen, sind regelmäßig nicht geeignet, einen Wegfall der Geschäftsgrundlage zu begründen oder die Geltendmachung des vertraglichen Unterlassungsanspruchs rechtsmissbräuchlich erscheinen zu lassen....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. I ZR 210/12
...Zivilsenat III ZR 260/11 Forderungsrecht einer Kapitalanlagegesellschaft im Rahmen des Schadensersatzanspruchs wegen Verletzung des zugunsten der Anleger geschlossenen Mittelverwendungskontrollvertrages; Geltendmachung der Schadensersatzansprüche der Gesellschafter einer insolventen Anlagegesellschaft durch den Insolvenzverwalter 1....
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  2. Bundesgerichtshof
  3. III ZR 260/11
2014-03-20
BVerwG 4. Senat
...Februar 1974 - BVerwG 3 C 115.71 - BVerwGE 44, 339 <343> m.w.N.) erfordert die Verwirkung nicht nur, dass seit der Möglichkeit der Geltendmachung eines Rechts längere Zeit verstrichen ist. Es müssen auch besondere Umstände hinzutreten, die die verspätete Geltendmachung als treuwidrig erscheinen lassen....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 4 C 20/13
2014-03-20
BVerwG 4. Senat
...Februar 1974 - BVerwG 3 C 115.71 - BVerwGE 44, 339 <343> m.w.N.) erfordert die Verwirkung nicht nur, dass seit der Möglichkeit der Geltendmachung eines Rechts längere Zeit verstrichen ist. Es müssen auch besondere Umstände hinzutreten, die die verspätete Geltendmachung als treuwidrig erscheinen lassen....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 4 C 14/13
2014-03-20
BVerwG 4. Senat
...Februar 1974 - BVerwG 3 C 115.71 - BVerwGE 44, 339 <343> m.w.N.) erfordert die Verwirkung nicht nur, dass seit der Möglichkeit der Geltendmachung eines Rechts längere Zeit verstrichen ist. Es müssen auch besondere Umstände hinzutreten, die die verspätete Geltendmachung als treuwidrig erscheinen lassen....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 4 C 17/13
...Eine solche auf Dauer nicht aktualisierte Weisungsbefugnis gegenüber dem Kläger hat auf die Eingruppierung nach den Maßgaben des TV-Ärzte/TdL keinen Einfluss. 51 e) Bezüglich der Frage der Geltendmachung ist zu berücksichtigen, dass das Schreiben des Klägers vom 22. Juni 2006 keine Geltendmachung von Vergütungsansprüchen enthält....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 4 AZR 188/09
...In § 26 TV ist eine Ausschlussfrist von sechs Monaten zur schriftlichen Geltendmachung von Ansprüchen vorgesehen. 3 Nach einem zwischenzeitlich aufgehobenen Insolvenzverfahren befand sich die Klägerin in der sog. Wohlverhaltensphase, in der sie ihre pfändbare Vergütung an einen Treuhänder abgetreten hatte....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 10 AZR 859/16