...Dort wurde bezogen auf die Geltendmachung einer Forderung zur Wahrung einer tariflichen Ausschlussfrist angeführt, dass diese keine Willenserklärung, sondern eine rechtsgeschäftsähnliche Handlung darstelle und § 126 BGB deshalb keine unmittelbare Anwendung finde. Eine analoge Anwendung wurde mangels Vergleichbarkeit des Normzwecks und der Interessenlage abgelehnt....