....; dort befindet sich eine Polizeidienststelle, bei der er wegen des Führerscheinentzugs aus dem Jahr 2007 vorsprechen wollte. 3. Zu Anschuldigungspunkt 2.: Dem Soldaten war bekannt, dass er nach der ZDv 43/2, Nr. 405, 6. Spiegelstrich unverzüglich seinem Disziplinarvorgesetzten die Entziehung seiner privaten Fahrerlaubnis zu melden und seinen Dienstführerschein zurückzugeben hat....