...Das Urteil ist nicht nach § 121 Abs. 2 WDO wegen eines Verfahrensfehlers oder wegen Aufklärungsmängeln unter Zurückverweisung der Sache an die Vorinstanz aufzuheben. 18 Die Rüge des früheren Soldaten, die Entscheidungsgründe des Urteils der Vorinstanz wichen hinsichtlich des Anschuldigungspunktes 1 d von der mündlich verkündeten Freistellung ab, ist schon deshalb unerheblich, weil der Senat die Berechtigung...