...207), kommt es hier im Hinblick auf § 2 Abs. 1, 3 StGB nicht an. 21 (1) Jedenfalls für die alte Fassung des § 129a Abs. 1 StGB gilt: 22 Die mitgliedschaftliche Beteiligung setzt allgemein voraus, dass sich der Täter, getragen von beiderseitigem übereinstimmendem Willen und angelegt auf eine gewisse Dauer, in die Organisation eingliedert, sich ihrem Willen unterordnet und eine aktive Tätigkeit zur Förderung...