...Die Klägerin hat ihre Dienstpflichten allein dadurch erheblich verletzt, dass sie Verwarnungen als „ungültig“ gekennzeichnet hat, die sich auf ihr eigenes Falschparken bezogen. Nach § 20 Abs. 1 Nr. 1 BremVwVfG (gleichlautend: § 20 VwVfG) darf für eine Behörde nicht tätig werden, wer selbst Beteiligter eines Verwaltungsverfahrens ist....