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Urteile für Falsche Angaben Risikolebensversicherung

DOKUMENTART
GERICHT
JAHR
...Zivilsenat IV ZR 53/17 Risikolebensversicherung: Auslegung einer Klausel über die Bevollmächtigung eines Bezugsberechtigten nach dem Ableben des Versicherungsnehmers Eine Klausel in Allgemeinen Versicherungsbedingungen einer Risikolebensversicherung, nach der ein Bezugsberechtigter nach dem Ableben des Versicherungsnehmers als bevollmächtigt zur Entgegennahme von Rücktritts- oder Anfechtungserklärungen...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. IV ZR 53/17
...Zivilsenat IV ZR 30/16 Risikolebensversicherung mit Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Arglistige Täuschung durch den Versicherungsnehmer und Erfüllung von Anzeigepflichten durch Beantwortung von Gesundheitsfragen in einer "Erklärung vor dem Arzt" vor einer zusätzlichen ärztlichen Untersuchung Auf die Beschwerde des Klägers wird die Revision gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. IV ZR 30/16
...Von Rechts wegen 1 Die Klägerin begehrt die Feststellung, dass ihre bei der Beklagten genommene Risikolebensversicherung mit eingeschlossener Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung fortbestehe....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. IV ZR 148/09
...Zivilsenat IV ZR 203/09 Risikolebensversicherung: Rechtsfolgen einer ohne ausreichende Ermittlungsermächtigung und Schweigepflichtentbindung gewonnenen Kenntnis des Versicherers über vom Versicherungsnehmer bei Vertragsschluss verschwiegene Vorerkrankungen Der Senat beabsichtigt, die Revision der Klägerin gegen das Urteil des 5. Zivilsenats des Saarländischen Oberlandesgerichts vom 9....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. IV ZR 203/09
...Die Klägerin fordert als Bezugsberechtigte einer von ihrem Ehemann im November 2003 für die Dauer von fünf Jahren abgeschlossenen Risikolebensversicherung die Todesfallleistung in Höhe von 100.000 €. Der Versicherungsnehmer starb am 21. November 2007 an den Folgen eines metastasierenden Melanoms....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. IV ZR 191/09