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Urteile für Domaininhaber

DOKUMENTART
GERICHT
JAHR
...Die Domainbedingungen der Domain-Registrierungsstelle DENIC eG von 2004 erfordern für einen Providerwechsel einen diesbezüglichen vom Domaininhaber autorisierten Auftrag. Nach den Erläuterungen der DENIC zum Providerwechsel (Stand: 29....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. VII ZR 146/11
...In den DENIC-Domainbedingungen heißt es in der im Streitfall maßgeblichen Fassung: "§ 6 Domainübertragung (1) Die Domain ist übertragbar, es sei denn sie ist mit einem Dispute-Eintrag (§ 2 Absatz 3) versehen. (2) DENIC registriert die Domain für den künftigen Domaininhaber, wenn der Domaininhaber den Vertrag kündigt, sofern eine Kündigung nicht aufgrund gesetzlicher Vorschriften überflüssig ist, und...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. VII ZR 288/17
...Die Vergabestelle als Vertragspartner des mit dem Domaininhaber geschlossenen Domainvertrags ist Drittschuldner i.S. des § 309 Abs. 1 AO und damit nach § 316 AO erklärungspflichtig. 3....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. VII R 27/15
...Ltd. generell bereiterklärt hatte, als Admin-C zur Verfügung zu stehen. 3 Der zwischen der DENIC und dem Domaininhaber abzuschließende Domainvertrag enthält hinsichtlich des administrativen Ansprechpartners unter § 3 Abs. 1 Satz 1 der DENIC-Domainbedingungen folgende Regelung: Der Domaininhaber versichert mit dem Domainauftrag, dass seine darin enthaltenen Angaben richtig sind und er zur Registrierung...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. I ZR 150/09
...Für die Frage, ob ein vom Namensträger auf Löschung in Anspruch genommener Domaininhaber selbst über ein entsprechendes Namens- oder Kennzeichnungsrecht verfügt und somit gegenüber dem Namensträger als Gleichnamiger zu behandeln ist, können grundsätzlich auch im Ausland bestehende Namens- und Kennzeichnungsrechte herangezogen werden....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. I ZR 150/11
...Nach ihren Bedingungen und Richtlinien hat ein Domaininhaber, der seinen Sitz nicht in Deutschland hat, mit der Anmeldung eine in Deutschland ansässige natürliche Person als administrativen Ansprechpartner (Admin-C) zu benennen, der zugleich als Zustellungsbevollmächtigter im Sinne von § 184 ZPO gilt. 4 Im Januar 2008 stellte der Kläger fest, dass bei der Beklagten zugunsten von mehreren in Panama...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. I ZR 131/10
...Zivilsenat I ZR 187/10 Eintragung eines Nichtberechtigten als Domaininhaber: Anspruch auf Zustimmung zur Berichtigung der Eintragung - gewinn.de gewinn.de 1. Durch die Registrierung eines Domainnamens erwirbt der Inhaber kein absolutes Recht an dem Domainnamen und damit kein sonstiges Recht im Sinne von § 823 Abs. 1 BGB. 2....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. I ZR 187/10
...Dieser führt einen Teil der Vergütung an die Beklagte ab, die ihn nach Abzug einer Provision an den Domaininhaber weitergibt. 3 Wird die Beklagte darauf hingewiesen, dass ein Kunde ihres Programms mit dem für ihn registrierten Domainnamen Rechte Dritter verletzt, entfernt sie den Domainnamen und setzt ihn auf eine Liste....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. I ZR 155/09
...November 2013 - I ZR 153/12 - Rn. 10 mwN). 18 Auch einer Domain kann namensrechtliche Kennzeichnungskraft zukommen, da sie der Abgrenzung der unter dieser Adresse registrierten und sich präsentierenden Person oder Einrichtung von anderen Domaininhabern dient (vgl. etwa BGH 24. April 2008 - I ZR 159/05 -; 22....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 7 AZR 668/13
...Dies ist etwa der Fall, wenn die Registrierung des Domainnamens durch den Nichtberechtigten nur der erste Schritt im Zuge der für sich genommen rechtlich unbedenklichen Aufnahme einer entsprechenden Benutzung als Unternehmenskennzeichen ist oder wenn das Kennzeichen- oder Namensrecht des Berechtigten erst nach der Registrierung des Domainnamens durch den Domaininhaber entstanden ist (vgl....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. I ZR 153/12
...der Fall, wenn die Registrierung des Domainnamens durch den Nichtberechtigten nur der erste Schritt im Zuge der für sich genommen rechtlich unbedenklichen Aufnahme einer entsprechenden Benutzung als Unternehmenskennzeichen ist (BGH, GRUR 2005, 430, 431 = WRP 2005, 488 - mho.de) oder aber wenn das Kennzeichen- oder Namensrecht des Berechtigten erst nach der Registrierung des Domainnamens durch den Domaininhaber...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. I ZR 185/14