...Wieder andere erachten diese Vorgehensweise unter Hinweis auf Nr. 5.1.2 des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) nur bei Vorliegen besonderer Gründe für unbedenklich (Dauner-Lieb in Henssler/Strohn, Gesellschaftsrecht, AktG § 84 Rn. 12; Hüffer, AktG, 10. Aufl., § 84 Rn. 7; Bürgers/Israel in Bürgers/Körber, AktG, 2....