...gesetzlichen Anforderungen ein und handelt insbesondere nicht unverhältnismäßig. 24 c) Der beklagte Landkreis musste von der erneuten waffenrechtlichen Regelüberprüfung nach § 4 Abs. 3 WaffG nicht deshalb absehen, weil er dem Kläger etwa ein Jahr vor dieser Regelüberprüfung einen Jagdschein erteilt hatte. 25 Zwar ist vor der Erteilung des Jagdscheins nach der hierfür einschlägigen Vorschrift des Bundesjagdgesetzes...