BFH Urteile 2015

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GERICHT
JAHR
NV: Ob bei Zahlung eines Ehegatten auf die Gesamtschuld der Ehepartner ein von den Erfahrungssätzen abweichender Tilgungswille vorliegt, richtet sich ausschließlich nach dem zum Zeitpunkt der Zahlung für das Finanzamt erkennbaren Tilgungswillen, da eine Tilgungsbestimmung nicht rückwirkend geändert werden kann.
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. VII R 41/14
NV: Die Rechtsprechung zur Tilgungsvermutung bei Zahlung eines Ehegatten auf die Gesamtschuld der Ehepartner (Urteil vom 22. März 2011 VII R 42/10, BStBl. II 2011, 607, BFHE 233, 10) gilt auch dann, wenn die Ehe zum Zeitpunkt der Zahlung nicht mehr bestand, dies für das Finanzamt aber nicht erkennbar war.
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. VII R 38/14
Der Gewinn aus der Veräußerung einer an der Börse gehandelten Inhaberschuldverschreibung, die einen Anspruch gegen die Emittentin auf Lieferung physischen Goldes verbrieft und den aktuellen Goldpreis abbildet, ist jedenfalls dann nicht nach § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 i.V.m. § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG steuerpflichtig, wenn die Emittentin verpflichtet ist, das ihr zur Verfügung gestellte Kapital nahezu vollständig zum Erwerb von Gold einzusetzen.
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. VIII R 35/14
Der Gewinn, der dadurch entsteht, dass eine an der Börse gehandelte Inhaberschuldverschreibung eingelöst wird, die einen Anspruch auf Lieferung von Gold verbrieft, ist weder nach § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7, Abs. 2 Satz 2 EStG noch nach § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 EStG steuerpflichtig.
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. VIII R 4/15
NV: Eine Veräußerung i.S. von § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG kann auch in der Einziehung von Aktien und der Übertragung der eingezogenen Aktien auf die Gläubiger einer amerikanischen Aktiengesellschaft auf der Grundlage eines Insolvenzplanverfahrens nach US-amerikanischem Recht liegen.
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. IX R 57/13
1. Der zeitlich unbefristete Antrag auf Günstigerprüfung gemäß § 32d Abs. 6 EStG kann nach der Unanfechtbarkeit des Einkommensteuerbescheids nur dann zu einer Änderung der Einkommensteuerfestsetzung führen, wenn die Voraussetzungen einer Änderungsvorschrift erfüllt sind. 2. Führt die Günstigerprüfung nach § 32d Abs. 6 EStG insgesamt zu einer niedrigeren Einkommensteuer, kommt eine Änderung des Bescheids nach § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO nur dann in Betracht, wenn den Steuerpflichtigen an dem...
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. VIII R 14/13
1. Versorgungsleistungen im Zusammenhang mit der gleitenden Übergabe von Privatvermögen können grundsätzlich auch weiterhin als Rente oder dauernde Last abgezogen werden, wenn die Vermögensübertragung vor dem 1. Januar 2008 vereinbart worden ist und wenn die Voraussetzungen von § 52 Abs. 23e Satz 2 EStG i.d.F. durch das JStG 2008 nicht vorliegen . 2. Es kommt insofern nicht darauf an, in welchem Zeitpunkt der Nießbrauch abgelöst und die Versorgungsleistung vereinbart worden sind. Unerheblich...
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  2. Bundesfinanzhof
  3. IX R 32/14
1. NV: Der Gewinn aus der Veräußerung einer an der Börse gehandelten Inhaberschuldverschreibung, die einen Anspruch gegen die Emittentin auf Lieferung physischen Goldes verbrieft und den aktuellen Goldpreis abbildet, ist jedenfalls dann nicht nach § 20 Abs. 2 Nr. 7 i.V.m. § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG steuerpflichtig, wenn die Emittentin verpflichtet ist, das ihr zur Verfügung gestellte Kapital so gut wie vollumfänglich zum Erwerb von Gold einzusetzen. 2. NV: Im Ergebnis ist der Erwerb und die...
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  2. Bundesfinanzhof
  3. VIII R 19/14
NV: Ein finanzgerichtliches Urteil ist nicht mit Gründen versehen, wenn das FG die Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen eine angeblichen Organisationsverschuldens in der Kanzlei des Prozessbevollmächtigten ablehnt, ohne ausreichende Feststellungen zur Kanzleiorganisation und zu den geltend gemachten Wiedereinsetzungsgründen zu treffen .
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  2. Bundesfinanzhof
  3. XI B 29/15
Die Revision der Kläger gegen das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 28. August 2013 4 K 44/13 wird als unbegründet zurückgewiesen. Die Kosten des Revisionsverfahrens haben die Kläger zu tragen.
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  2. Bundesfinanzhof
  3. VI R 73/13
1. Arbeitslohn, der für einen Zeitraum von mehr als zwölf Monaten und veranlagungszeitraumübergreifend geleistet wird, kann als Vergütung für eine mehrjährige Tätigkeit nach der sogenannten Fünftelregelung zu besteuern sein, wenn wirtschaftlich vernünftige Gründe für die zusammengeballte Entlohnung vorliegen. 2. Um einmalige (Sonder)Einkünfte, die für die konkrete Berufstätigkeit unüblich sind und nicht regelmäßig anfallen, muss es sich nicht handeln. Insbesondere ist es nicht erforderlich,...
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  2. Bundesfinanzhof
  3. VI R 44/13
NV: Der in einer dauerhaften, ortsfesten betrieblichen Einrichtung seines Arbeitgebers tätige Arbeitnehmer ist nicht allein deshalb auswärts tätig, weil er eine Probezeit vereinbart hat, unbedingt versetzungsbereit oder befristet beschäftigt ist .
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  2. Bundesfinanzhof
  3. VI R 54/14
NV: Ein ordnungsgemäß gestellter Beweisantrag in Gestalt eines Sachverständigengutachtens braucht nicht berücksichtigt zu werden, wenn es auf die Beweistatsache unter Beachtung der Rechtsauffassung des Finanzgerichts nicht ankommt. Bei einer Rüge mangelnder Sachaufklärung ist der - möglicherweise auf einer anderen Tatsachenwürdigung und Rechtsansicht beruhende - materiell-rechtliche Standpunkt des Finanzgerichts zu berücksichtigen.
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  2. Bundesfinanzhof
  3. IX B 14/15
NV: Prozesskosten, die einem Kommanditisten einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft nach einer Einlagenrückgewähr aufgrund einer Inanspruchnahme nach § 171 Abs. 1 1. Halbsatz, § 172 Abs. 4 HGB entstehen, gehören nicht zu den sofort abziehbaren Werbungskosten .
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  2. Bundesfinanzhof
  3. IX B 146/14
1. NV: Ob die außerhalb des Beschäftigungsortes belegene Wohnung des Arbeitnehmers als Mittelpunkt seiner Lebensinteressen anzusehen ist und deshalb seinen (Haupt) Hausstand darstellt, ist anhand einer Gesamtwürdigung aller Umstände des Einzelfalls festzustellen . 2. NV: Dies gilt auch bei beiderseits berufstätigen Eheleuten, die jeweils am Beschäftigungsort aus beruflichen Gründen familiengerechte Wohnungen unterhalten. Denn der Haupthausstand beiderseits berufstätiger Eheleute befindet sich...
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  2. Bundesfinanzhof
  3. VI R 71/14
NV: Der Abzug von Unterhaltsaufwendungen an im Ausland lebende Eltern als außergewöhnliche Belastung nach § 33a EStG entfällt im Regelfall, wenn der Kläger die Unterhaltsbedürftigkeit seiner Eltern nicht durch eine den inhaltlichen Vorgaben des BMF genügende Unterhaltsbescheinigung nachweist.
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. VI R 32/14
NV: Der Verlust einer Darlehensforderung sowie Aufwendungen zur Tilgung einer Bürgschaftsverpflichtung und Zahlungen auf Lieferantenverbindlichkeiten können auch dann zu Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit führen, wenn der Arbeitnehmer einer GmbH in einem Verwandtschaftsverhältnis zum alleinigen Gesellschafter steht .
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  2. Bundesfinanzhof
  3. VI R 55/14
1. NV: Wird ein Vermögensgegenstand einer Person im Wege der Schenkung übertragen und wendet diese den Vermögensgegenstand freigebig einem Dritten zu, ist für die Bestimmung des jeweiligen Zuwendenden und des jeweiligen Bereicherten darauf abzustellen, ob die weitergebende Person eine eigene Entscheidungsbefugnis bezüglich der Verwendung des geschenkten Gegenstands hat . 2. NV: Die freigebige Zuwendung eines Kommanditanteils unter Nießbrauchsvorbehalt ist nach 13a Abs. 4 Nr. 1 ErbStG a.F. nur...
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  2. Bundesfinanzhof
  3. II R 36/13
1. Die freigebige Zuwendung eines Kommanditanteils unter Nießbrauchsvorbehalt ist nach § 13a Abs. 4 Nr. 1 ErbStG a.F. nur steuerbegünstigt, wenn der Bedachte Mitunternehmer wird. 2. Behält sich der Schenker die Ausübung der Stimmrechte auch in Grundlagengeschäften der Gesellschaft vor, kann der Bedachte keine Mitunternehmerinitiative entfalten.
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  2. Bundesfinanzhof
  3. II R 34/13
Eine Deckhengsthaltung, die gemessen am Flächenschlüssel gemäß § 51 Abs. 1a BewG auf einer ausreichenden Futtergrundlage erfolgt, ist auch dann der landwirtschaftlichen Nutzung i.S. des § 34 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a BewG zuzurechnen, wenn der Pferdesamen in einer betriebsfremden Besamungsstation gewonnen wird und die Hengste im Pferdesport als Dressurpferde verwendet werden .
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. II R 9/13