...Das versorgungsberechtigte Einkommen für Stundenlöhner und Teilzeitbeschäftigte errechnet sich nach der Formel tariflich bzw. einzelvertraglich vereinbarter Stundenlohn x vereinbarte Arbeitszeit pro Woche x 4,33 Überstundenentgelte, Mehrarbeitsvergütungen, Prämien, Gratifikationen, Jahressonderzahlungen und Sonderzahlungen, Funktions-Erschwerniszulagen, Bronzierzuschläge, Beihilfen, Mankogelder, Aufwandsentschädigungen...