...Die Klägerin hat auch nicht in einer den Darlegungsanforderungen genügenden Weise die Verletzung der Aufklärungspflicht aus § 86 Abs. 1 Satz 1 VwGO gerügt; denn sie hat nicht dargelegt, auf welche weiteren Erkenntnismittel sich das Verwaltungsgericht ihrer Ansicht nach bei der Prüfung der Geeignetheit der von ihr vorgeschlagenen Lösungsalternativen hätte stützen sollen und welche tatsächlichen Feststellungen...