...Auch die getroffenen Vereinbarungen zum Arbeitszeugnis, zum Verzicht auf ein Anfechtungsrecht und die Klarstellung, dass auch bei Veränderung der wirtschaftlichen Bedingungen von TTE der Kläger keinen Anspruch auf Wiedereinstellung haben sollte, dokumentieren, dass der Kläger unter sein bisheriges Arbeitsverhältnis, zuletzt bei TTE, einen Schlusspunkt setzen und stattdessen ein neues, befristetes Arbeitsverhältnis...