Aktuelle Urteile und Gesetze zu Arbeitsrecht

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RECHTSGEBIET
GERICHT
JAHR
2016-09-22
BAG 2. Senat
1. Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 22. Juli 2015 - 4 Sa 759/15 - aufgehoben. 2. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 20. Februar 2015 - 6 Ca 10566/13 - abgeändert: Es wird festgestellt, dass die Änderung der Arbeitsbedingungen aufgrund der Änderungskündigung der Beklagten vom 8. Juli 2013 unwirksam ist. 3. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 2 AZR 515/15
2016-09-22
BAG 2. Senat
1. Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 22. Juli 2015 - 4 Sa 760/15 - aufgehoben. 2. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 20. Februar 2015 - 6 Ca 10567/13 - abgeändert: Es wird festgestellt, dass die Änderung der Arbeitsbedingungen aufgrund der Änderungskündigung der Beklagten vom 8. Juli 2013 unwirksam ist. 3. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 2 AZR 516/15
2016-09-22
BAG 2. Senat
1. Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 27. März 2015 - 8 Sa 1931/14 - aufgehoben. 2. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 10. September 2014 - 54 Ca 10563/13 - wird zurückgewiesen. 3. Die Beklagte hat die Kosten der Berufung und der Revision zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 2 AZR 307/15
2016-09-22
BAG 2. Senat
1. Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 31. März 2015 - 7 Sa 1928/14 - aufgehoben. 2. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 10. September 2014 - 54 Ca 10558/13 - wird zurückgewiesen. 3. Die Beklagte hat die Kosten der Berufung und der Revision zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 2 AZR 323/15
Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 22. Juli 2015 - 11 Sa 92/15 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 2 AZR 509/15
2016-09-22
BAG 2. Senat
1. Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 4. Dezember 2014 - 7 Sa 681/14 - aufgehoben. 2. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Bonn vom 27. März 2014 - 1 Ca 1819/13 - abgeändert: Es wird festgestellt, dass die Änderung der Arbeitsbedingungen aufgrund der Änderungskündigung der Beklagten vom 8. Juli 2013 unwirksam ist. 3. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 2 AZR 240/15
Die Einkommenssicherung nach § 6 TV UmBw verringert sich im Fall der Vereinbarung einer befristeten Arbeitszeitreduzierung entsprechend nur für den Zeitraum der Befristung.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 6 AZR 423/15
Die Unterrichtung des Arbeitgebers nach § 17 Abs. 2 Satz 1 Halbs. 2 Nr. 1 bis Nr. 6 KSchG kann in Textform (§ 126b BGB) erfolgen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 2 AZR 276/16
Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 16. September 2015 - 17 Sa 48/14 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 2 AZR 700/15
2016-09-22
BAG 2. Senat
1. Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 31. März 2015 - 7 Sa 1929/14 - aufgehoben. 2. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 10. September 2014 - 54 Ca 10559/13 - wird zurückgewiesen. 3. Die Beklagte hat die Kosten der Berufung und der Revision zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 2 AZR 324/15
2016-09-22
BAG 2. Senat
1. Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 4. Dezember 2014 - 7 Sa 680/14 - aufgehoben. 2. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Bonn vom 27. März 2014 - 1 Ca 1818/13 - abgeändert: Es wird festgestellt, dass die Änderung der Arbeitsbedingungen aufgrund der Änderungskündigung der Beklagten vom 8. Juli 2013 unwirksam ist. 3. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 2 AZR 239/15
Eine spruchkörperübergreifende Prozessverbindung nach § 147 ZPO ist unter Wahrung des Anspruchs auf den gesetzlichen Richter (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG) nur möglich, wenn der Geschäftsverteilungsplan des Gerichts hierzu die erforderlichen Regelungen enthält.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 10 AZN 67/16
1. Das Erfordernis einer aktenkundigen zustimmenden Befassung des zuständigen Ministers mit der Allgemeinverbindlicherklärung vor deren Erlass ist erfüllt, wenn die Bundesregierung auf dessen Kabinettvorlage dem Antrag auf Allgemeinverbindlicherklärung nach § 5 Abs. 3 TVG zustimmt. 2. Zur Bestimmung der sog. Kleinen Zahl nach § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 TVG aF ist vorrangig die tatsächliche Anzahl der bei tarifgebundenen Arbeitgebern beschäftigen Arbeitnehmer zu ermitteln. Es kann auch eine...
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 10 ABR 48/15
1. Die Allgemeinverbindlicherklärung eines Tarifvertrags bedarf als Akt der Normsetzung der demokratischen Legitimation in Form der zustimmenden Befassung des zuständigen Ministers oder seines Staatssekretärs mit der Angelegenheit. Dieses Erfordernis besteht unabhängig von konkreten Inhalten des für allgemeinverbindlich zu erklärenden Tarifvertrags. 2. Für die Ermittlung der sog. Großen Zahl kam es nach § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 TVG aF auf die Anzahl der unter den Geltungsbereich des...
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 10 ABR 33/15
2016-09-20
BAG 3. Senat
Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 8. Mai 2015 - 4 Sa 490/15 - aufgehoben, soweit es der Klage stattgegeben hat. Im Umfang der Aufhebung wird der Rechtsstreit zur neuen Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten der Revision - an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 415/15
2016-09-20
BAG 3. Senat
Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 8. Mai 2015 - 4 Sa 1058/14 - aufgehoben, soweit es der Klage stattgegeben hat. Im Umfang der Aufhebung wird der Rechtsstreit zur neuen Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten der Revision - an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 412/15
1. Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 18. Juni 2015 - 4 Sa 74/15 - wird zurückgewiesen. 2. Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 9 AZR 429/15
2016-09-20
BAG 3. Senat
Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 8. Mai 2015 - 4 Sa 1059/14 - aufgehoben. Der Rechtsstreit wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten der Revision - an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 413/15
Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 17. November 2014 - 2 Sa 80/14 - aufgehoben, soweit es die Berufung der Klägerin gegen das die Klage auf Zahlung von 563,46 Euro nebst Zinsen abweisende Urteil des Arbeitsgerichts Mainz vom 5. Dezember 2013 - 3 Ca 1314/13 - zurückgewiesen hat. Im Umfang der Aufhebung wird der Rechtsstreit zur neuen Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten der Revision - an das Landesarbeitsgericht...
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 273/15
1. Der Pensions-Sicherungs-Verein haftet nach § 7 Abs. 1 Satz 1 BetrAVG auch für Versorgungsansprüche, die bei Eintritt des Sicherungsfalls bereits entstanden sind. 2. § 7 Abs. 1a Satz 3 BetrAVG findet auf Kapitalleistungen keine Anwendung.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 411/15