Aktuelle Urteile und Gesetze zu Arbeitsrecht

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Neunte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für das Dachdeckerhandwerk (Neunte Dachdeckerarbeitsbedingungenverordnung)
  1. Gesetze
  2. DachdArbbV9
  3. Eingangsformel
Neunte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für das Dachdeckerhandwerk (Neunte Dachdeckerarbeitsbedingungenverordnung)
  1. Gesetze
  2. DachdArbbV9
  3. § 2
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 27. September 2016 - 1 Sa 63/16 - wird zurückgewiesen. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 7 AZR 765/16
Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 19. Mai 2016 - 8 Sa 2/16 - aufgehoben. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 17. November 2015 - 21 Ca 161/15 - abgeändert. Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 7 AZR 696/16
Die Revisionen der Kläger zu 1. sowie zu 3. bis 6. gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 31. März 2016 - 17 Sa 1619/15 - werden zurückgewiesen. Die Kosten des Revisionsverfahrens haben der Kläger zu 1. und die Kläger zu 3. bis 6. je zu 19 % und der Kläger zu 2. zu 5 % zu tragen. Die außergerichtlichen Kosten der Beklagten tragen die Kläger zu 1. und zu 3. bis 6. je zu 18 % und der Kläger zu 2. zu 10 %. Ihre außergerichtlichen Kosten tragen die Kläger jeweils selbst.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 1 AZR 361/16
1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 2. Juni 2016 - 11 Sa 1344/15 - aufgehoben. 2. Auf die Berufung der Beklagten werden das Urteil des Arbeitsgerichts Bochum vom 22. Juli 2015 - 3 Ca 611/15 - abgeändert und die Klage abgewiesen. 3. Der Antrag der Beklagten vom 18. Januar 2017 wird abgewiesen. 4. Der Kläger hat die Kosten 1. und 2. Instanz zu tragen. Von den Kosten des Revisionsverfahrens haben der Kläger 1/3 und die Beklagte 2/3 zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 1 AZR 787/16
Eine Regelung in einer Versorgungsordnung, nach der Ehegatten, die mehr als 15 Jahre jünger als der versorgungsberechtigte Arbeitnehmer sind, von der Gewährung einer Hinterbliebenenversorgung ausgeschlossen sind, bewirkt keine unzulässige Benachteiligung wegen des Alters nach §§ 1, 3 AGG.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 43/17
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 7. Dezember 2016 - 11 Sa 284/16 - wird zurückgewiesen. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 239/17
Der Gerichtshof der Europäischen Union wird gemäß Art. 267 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) um die Beantwortung der folgenden Fragen ersucht: 1. Ist Art. 8 der Richtlinie 2008/94/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2008 über den Schutz der Arbeitnehmer bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers anwendbar, wenn Leistungen der betrieblichen Altersversorgung über eine der staatlichen Finanzdienstleistungsaufsicht unterliegenden...
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 142/16 (A)
2018-02-20
BAG 1. Senat
Die Revisionen der Kläger und Klägerinnen gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 24. Juni 2015 - 22 Sa 59/14 - werden zurückgewiesen. Von den Kosten des Revisionsverfahrens haben 10 % die Klägerin zu 1., 8 % der Kläger zu 18., 7 % die Klägerin zu 14., je 6 % der Kläger zu 6. sowie die Klägerinnen zu 2. und 4., je 5 % die Klägerinnen zu 5. und 15., je 4 % der Kläger zu 23. sowie die Klägerinnen zu 16. und 34., je 3 % die Kläger zu 7. und 27. sowie die Klägerin zu 33.,...
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 1 AZR 531/15
Die Tarifvertragsparteien dürfen nach § 19 Abs. 1 BetrAVG von den in § 2 BetrAVG geregelten Vorgaben zur Berechnung der Höhe einer gesetzlich unverfallbaren Anwartschaft auch zulasten der Arbeitnehmer abweichen. Diese Befugnis erfasst auch die Übergangsregelung in § 30g Abs. 2 BetrAVG. In Tarifverträgen kann daher auch für vor dem 1. Januar 2001 erteilte beitragsorientierte Leistungszusagen eine Berechnung der Anwartschaft nach § 2 Abs. 5 BetrAVG angeordnet werden.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 252/17
Die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Sachsen-Anhalt vom 8. Juni 2016 - 5 TaBV 7/15 - wird zurückgewiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 1 ABR 53/16
Rechtsnormen des Tarifvertrags zur Regelung der Mindestlöhne im Baugewerbe im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland (TV Mindestlohn) vom 3. November 2017
  1. Gesetze
  2. TVMindestlohn 2017
  3. § 1
Zehnte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen im Baugewerbe (Zehnte Bauarbeitsbedingungenverordnung)
  1. Gesetze
  2. BauArbbV10
  3. Anlage 4
  1. Gesetze
  2. BauArbbV10
  3. Anlage 1
Zehnte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen im Baugewerbe (Zehnte Bauarbeitsbedingungenverordnung)
  1. Gesetze
  2. BauArbbV10
  3. Anlage 2
Zehnte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen im Baugewerbe (Zehnte Bauarbeitsbedingungenverordnung)
  1. Gesetze
  2. BauArbbV10
  3. § 2
Zehnte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen im Baugewerbe (Zehnte Bauarbeitsbedingungenverordnung)
  1. Gesetze
  2. BauArbbV10
  3. Anlage 3
Zehnte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen im Baugewerbe (Zehnte Bauarbeitsbedingungenverordnung)
  1. Gesetze
  2. BauArbbV10
  3. § 3
Zehnte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen im Baugewerbe (Zehnte Bauarbeitsbedingungenverordnung)
  1. Gesetze
  2. BauArbbV10
  3. § 1