Aktuelle Urteile und Gesetze zu Arbeitsrecht

. Gefundene Dokumente: 11.227
DOKUMENTART
RECHTSGEBIET
GERICHT
JAHR
1. Eine Klausel über die Erstattung von Ausbildungskosten genügt dem Transparenzgebot in § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB nur dann, wenn die entstehenden Kosten dem Grunde und der Höhe nach im Rahmen des Möglichen und Zumutbaren angegeben sind. 2. Ist eine Vertragsklausel über die Rückzahlung von Fortbildungskosten wegen eines Verstoßes gegen das Transparenzgebot in § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB unwirksam, hat der Verwender der Klausel regelmäßig keinen Anspruch auf Erstattung der Fortbildungskosten nach §§...
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 698/10
Die Revision der Kläger gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 4. Februar 2010 - 1 Sa 12/09 - wird zurückgewiesen. Die Kläger haben die Kosten der Revision zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 281/10
Die Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberin gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 18. August 2010 - 20 TaBV 462/10 - wird zurückgewiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 7 ABR 6/11
Die Beschwerde der Beklagten gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 9. November 2011 - 10 Sa 912/10 - wird zurückgewiesen. Die Beklagte hat die Kosten der Beschwerde zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 7 AZN 956/12
Die Rechtsbeschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 24. November 2010 - 15 TaBV 115/09 - wird zurückgewiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 7 ABR 16/11
Die Rechtsbeschwerde der Antragsteller gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 16. Februar 2011 - 15 TaBV 2347/10 - wird zurückgewiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 7 ABR 24/11
Nach § 14 Abs. 2 Satz 3 TzBfG können durch Tarifvertrag nicht nur entweder die Anzahl der Verlängerungen befristeter Arbeitsverträge oder die Höchstdauer der Befristung, sondern kumulativ beide Vorgaben abweichend von § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG geregelt werden. Die tarifliche Dispositionsbefugnis ist allerdings nicht völlig schrankenlos.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 7 AZR 184/11
Beschäftigte des öffentlichen Dienstes, die in Betrieben privatrechtlich organisierter Unternehmen tätig sind, sind dort bei Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen zum Betriebsrat wählbar.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 7 ABR 34/11
Differenziert eine Regelung in einem Arbeits- oder Tarifvertrag hinsichtlich des Umfangs des Urlaubsanspruchs nicht zwischen dem gesetzlichen Mindesturlaub und einem übergesetzlichen Mehrurlaub, liegt in Höhe des gesetzlichen Urlaubs Anspruchskonkurrenz mit der Folge vor, dass ein Arbeitgeber mit der Freistellung des Arbeitnehmers von der Verpflichtung zur Arbeitsleistung auch ohne ausdrückliche oder konkludente Tilgungsbestimmung beide Ansprüche ganz oder teilweise erfüllt.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 9 AZR 760/10
1. Auf die Revision der Beklagten wird festgestellt, dass das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 7. Februar 2011 - 5 Sa 891/10 - insoweit gegenstandslos ist, als die Beklagte verurteilt wurde, dem Kläger ab dem 1. Oktober 2010 30 Tage Urlaub des Jahres 2010 zu gewähren. 2. Der Kläger hat die Kosten des Revisions- und des Berufungsverfahrens zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 9 AZR 189/11
1. Der gesetzliche Erholungsurlaub (§§ 1, 3 BUrlG) und der schwerbehinderten Menschen zustehende Zusatzurlaub (§ 125 Abs. 1 SGB IX) setzen keine Arbeitsleistung des Arbeitnehmers im Urlaubsjahr voraus. Gesetzliche Urlaubsansprüche entstehen auch dann, wenn der Arbeitnehmer eine befristete Rente wegen Erwerbsminderung bezieht und eine tarifliche Regelung das Ruhen des Arbeitsverhältnisses an den Bezug dieser Rente knüpft. 2. Ist ein Arbeitnehmer aus gesundheitlichen Gründen an seiner...
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 9 AZR 353/10
1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 19. November 2010 - 10 Sa 705/10 - aufgehoben. 2. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Bonn vom 18. März 2010 - 1 Ca 3327/09 - abgeändert. Die Klage wird abgewiesen. 3. Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 6 AZR 221/11
1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 21. Dezember 2010 - 11 Sa 615/10 - wird zurückgewiesen. 2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 6 AZR 52/11
1. Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 8. Oktober 2010 - 6 Sa 1086/10 - wird zurückgewiesen. 2. Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 6 AZR 701/10
Einer Aussetzung iSd. § 97 Abs. 5 ArbGG bedarf es nicht, wenn über den erhobenen Anspruch ohne Klärung der in § 2a Abs. 1 Nr. 4 ArbGG genannten Eigenschaften entschieden werden kann. Dies setzt eine vorherige Prüfung der Schlüssigkeit und der Erheblichkeit des Parteivorbringens in Bezug auf die Klageforderung ebenso voraus wie die Durchführung einer ggf. notwendigen Beweisaufnahme.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 1 AZB 47/11
1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 18. März 2011 - 10 Sa 1582/10 - wird zurückgewiesen, soweit dieses auf die Berufung der Beklagten das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 6. September 2005 - 8/9/5 Ca 9810/04 - abgeändert und die Klage abgewiesen hat. 2. Die weitergehende Revision des Klägers wird als unzulässig verworfen. 3. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 2 AZR 386/11
2012-07-19
BAG 2. Senat
1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 18. März 2011 - 10 Sa 1580/10 - wird zurückgewiesen. 2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 2 AZR 403/11
2012-07-19
BAG 2. Senat
1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 18. März 2011 - 10 Sa 1581/10 - wird zurückgewiesen. 2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 2 AZR 402/11
Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses einer Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen bedarf gem. § 96 Abs. 3 Satz 1 SGB IX iVm. § 103 BetrVG bzw. den maßgeblichen personalvertretungsrechtlichen Vorschriften der Zustimmung des Betriebs- bzw. Personalrats. Einer Zustimmung der Schwerbehindertenvertretung bedarf es nicht.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 2 AZR 989/11
1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 19. Juli 2010 - 5 Sa 604/10 - aufgehoben. 2. Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Revision, an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 2 AZR 25/11