1. Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 5. August 2011 - 18 Sa 437/09 - teilweise aufgehoben. 2. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Bochum vom 5. Februar 2009 - 3 Ca 2168/08 - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst: Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin Gehalt in Höhe von insgesamt 25.062,67 Euro brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 1.180,00 Euro ab 1. April 2008,...