1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 19. November 2012 - 17 Sa 377/12 - wird zurückgewiesen. 2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.
1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 19. November 2012 - 17 Sa 430/12 - wird zurückgewiesen. 2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.
1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 19. November 2012 - 17 Sa 372/12 - wird zurückgewiesen. 2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.
1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 19. November 2012 - 17 Sa 338/12 - wird zurückgewiesen. 2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.
1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 19. November 2012 - 17 Sa 317/12 - wird zurückgewiesen. 2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.
1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 19. November 2012 - 17 Sa 379/12 - wird zurückgewiesen. 2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.
1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 19. November 2012 - 17 Sa 335/12 - wird zurückgewiesen. 2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.
1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 19. November 2012 - 17 Sa 337/12 - wird zurückgewiesen. 2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.
1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 19. November 2012 - 17 Sa 291/12 - wird zurückgewiesen. 2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.
1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 19. November 2012 - 17 Sa 331/12 - wird zurückgewiesen. 2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.
1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 19. November 2012 - 17 Sa 360/12 - wird zurückgewiesen. 2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.
1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 19. November 2012 - 17 Sa 428/12 - wird zurückgewiesen. 2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.
1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 19. November 2012 - 17 Sa 384/12 - wird zurückgewiesen. 2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.
1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 19. November 2012 - 17 Sa 359/12 - wird zurückgewiesen. 2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.
1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 19. November 2012 - 17 Sa 348/12 - wird zurückgewiesen. 2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.
1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 19. November 2012 - 17 Sa 380/12 - wird zurückgewiesen. 2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.
1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 19. November 2012 - 17 Sa 369/12 - wird zurückgewiesen. 2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.
1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 19. November 2012 - 17 Sa 432/12 - wird zurückgewiesen. 2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.
1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 19. November 2012 - 17 Sa 290/12 - wird zurückgewiesen. 2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.
1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 19. November 2012 - 17 Sa 354/12 - wird zurückgewiesen. 2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.
Urteile
Bundesarbeitsgericht
4 AZR 197/13
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