1. Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 16. Februar 2011 - 5 Sa 884/10 - aufgehoben. 2. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Augsburg vom 16. Juli 2010 - 7 Ca 678/10 - abgeändert: Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 286,00 Euro brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus jeweils 30,00 Euro seit dem 1. Oktober 2009, dem 1. November 2009, dem 1. Dezember 2009, dem 1....