Die Rechtsbeschwerde der Beteiligten zu 4. und die Anschlussrechtsbeschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 16. Mai 2012 - 10 TaBV 15/12 - werden mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass anstelle der Beteiligten zu 2. die Beteiligte zu 4. verpflichtet wird, den Betriebsrat von seiner Verbindlichkeit in Höhe von 1.044,23 Euro gegenüber den Rechtsanwälten V aus der Rechnung vom 1. August 2011 bezüglich des Beschlussverfahrens Aktenzeichen - 4 BV 58/10 -...