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Urteile für Anleihe

DOKUMENTART
GERICHT
JAHR
...., die für die Rückzahlung der Anleihe eine Garantie übernommen hatte, insolvent. Dies zog die Insolvenz der Emittentin nach sich, sodass die Zertifikate weitgehend wertlos wurden. 4 Die Klägerin verlangt von der Beklagten, gestützt auf den Vorwurf mehrerer Beratungsfehler, die Rückzahlung von 29.200 € nebst Zinsen Zug um Zug gegen Rückübertragung der Lehman-Zertifikate....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. XI ZR 368/11
...Nach den Angaben im Konditionenblatt habe ein Anleger zwar erwarten dürfen, dass die Beklagte untersuche, ob der ihrer Anleihe zugrunde gelegte Index bzw. das Portfolio existierten. Er habe jedoch nicht davon ausgehen können, dass die Beklagte - wie tatsächlich nicht - das Referenzportfolio einer inhaltlichen Überprüfung im Detail unterziehe....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. XI ZR 100/13
...Dies versetzt die Gläubigerminderheit in die Lage, weitere Gläubiger in der Gläubigerversammlung von ihrem Ansinnen zu überzeugen und auf diese Weise Mehrheitsbeschlüsse herbeizuführen (Cagalj, Restrukturierung von Anleihen nach dem neuen Schuldverschreibungsgesetz, 2013, S. 248). 42 Der damit geregelte Gläubigerschutz gebietet es indes nicht, dass es einer qualifizierten Minderheit möglich sein muss...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. II ZB 3/14
...Da der Kläger in seinem inländischen Depot ebenfalls überwiegend in hochverzinsliche Anleihen investiert habe, deren mittlerer Zins sich auf 9,01 % belaufe, seien auch die ab 1997 geschätzten Zinssätze nicht zu beanstanden. Von diesen Zinsen seien keine Verluste aus Argentinienanleihen abzuziehen....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. VIII R 51/14
...Dies versetzt die Gläubigerminderheit in die Lage, weitere Gläubiger in der Gläubigerversammlung von ihrem Ansinnen zu überzeugen und auf diese Weise Mehrheitsbeschlüsse herbeizuführen (Cagalj, Restrukturierung von Anleihen nach dem neuen Schuldverschreibungsgesetz, 2013, S. 248). 42 Der damit geregelte Gläubigerschutz gebietet es indes nicht, dass es einer qualifizierten Minderheit möglich sein muss...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. II ZB 2/14
...Dezember 1997 beim FA eingereicht, aus denen sich die Kurswerte, Stückzahlen und Kapitalerträge der einzelnen Anleihen/Wertpapiere ergaben. 9 Der Vertreter der Kläger im Strafverfahren beantragte mit Schreiben vom 27. Mai 2008 Einsicht in die strafrechtlichen Ermittlungsakten bei der Staatsanwaltschaft. Diese wurde gewährt....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. VIII R 9/16
...Zu den Wertpapieren zählen insbesondere Aktien und Anleihen (näher: Büschgen, Das kleine Börsen-Lexikon, 22. Aufl., S. 1603; vgl. auch § 1 Abs. 11 Nr. 1 - 4 KWG; § 2 Abs. 1 WpHG). Platzierung ist die gezielte Unterbringung der Emission am Markt (Büschgen, Das kleine Börsen-Lexikon, 22. Aufl., S. 1170)....
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 33 W (pat) 546/11
...Gosch, Internationale Steuer-Rundschau 2013, 87). 20 dd) Letzteres --die Orientierung an der bei Vertragsschluss gegenwärtigen Musterkommentierung-- widerspricht nicht der argumentativen Anleihe, welche der Senat in seinem Urteil in BFHE 231, 75, BStBl II 2013, 186 im Rahmen der dort angestellten diskriminierungsbeachtlichen Vergleichsbetrachtung bezogen auf das abkommensrechtliche Ansässigkeitserfordernis...
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. I R 30/12
...Der Basiszins entspricht der jeweils aktuellen Umlaufrendite der Anleihen der öffentlichen Hand in den einzelnen Jahren des Beurteilungszeitraums (BAG 11. November 2014 - 3 AZR 116/13 - Rn. 38). Für einen Risikozuschlag von 2 vH, wie er bei werbenden Unternehmen vorzunehmen ist, deren in das Unternehmen investierte Eigenkapital einem erhöhten Risiko ausgesetzt ist, besteht bei sog....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 739/13
...Außerdem habe sie Depots der Kunden auf das häufige Vorhandensein bestimmter nachrangiger Genussscheine und Anleihen nur selten am Markt gehandelter Emittenten überprüfen und sich aus den öffentlich zugänglichen Informationen in Verbindung mit ihrem Fachwissen als Bank ein eigenes Bild über die richtige Risikoeinstufung der Wertpapiere machen können....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. XI ZR 108/15
...Außerdem habe sie Depots der Kunden auf das häufige Vorhandensein bestimmter nachrangiger Genussscheine und Anleihen nur selten am Markt gehandelter Emittenten überprüfen und sich aus den öffentlich zugänglichen Informationen in Verbindung mit ihrem Fachwissen als Bank ein eigenes Bild über die richtige Risikoeinstufung der Wertpapiere machen können....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. XI ZR 110/15
...Außerdem habe sie Depots der Kunden auf das häufige Vorhandensein bestimmter nachrangiger Genussscheine und Anleihen nur selten am Markt gehandelter Emittenten überprüfen und sich aus den öffentlich zugänglichen Informationen in Verbindung mit ihrem Fachwissen als Bank ein eigenes Bild über die richtige Risikoeinstufung der Wertpapiere machen können....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. XI ZR 167/15
...Außerdem habe sie Depots der Kunden auf das häufige Vorhandensein bestimmter nachrangiger Genussscheine und Anleihen nur selten am Markt gehandelter Emittenten überprüfen und sich aus den öffentlich zugänglichen Informationen in Verbindung mit ihrem Fachwissen als Bank ein eigenes Bild über die richtige Risikoeinstufung der Wertpapiere machen können....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. XI ZR 165/15
...Außerdem habe sie Depots der Kunden auf das häufige Vorhandensein bestimmter nachrangiger Genussscheine und Anleihen nur selten am Markt gehandelter Emittenten überprüfen und sich aus den öffentlich zugänglichen Informationen in Verbindung mit ihrem Fachwissen als Bank ein eigenes Bild über die richtige Risikoeinstufung der Wertpapiere machen können....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. XI ZR 114/15
...Der Basiszins entspricht der Umlaufrendite öffentlicher Anleihen. Der Risikozuschlag beträgt 2 vH (vgl. BAG 7. Juni 2016 - 3 AZR 193/15 - Rn. 26; 8. Dezember 2015 - 3 AZR 348/14 - Rn. 21; 2. September 2014 - 3 AZR 952/12 - Rn. 25 mwN). 36 aa) Bei der Berechnung der Eigenkapitalverzinsung ist einerseits auf die erzielten Betriebsergebnisse, anderseits auf die Höhe des Eigenkapitals abzustellen....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 455/15
...Im Übrigen seien die Stellung einer Bankbürgschaft, die Hinterlegung von Anleihen oder Barhinterlegungen unzumutbar. 8 II. Die Beschwerde des HZA ist begründet; sie führt zur Aufhebung des angefochtenen Beschlusses und zur Ablehnung des Antrags auf AdV. 9 1. Entgegen der Auffassung des HZA ist der erneute Antrag auf AdV zulässig....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. VII B 65/14
...Abhebungsanweisungen, Akkreditive, Aktien, Anleihen, Berechtigungsscheine, Bezugsrechte, Briefmarken, Datenträger aller Art, Debitkarten, Depotbestätigungen, Devisen, Edelmetalle aller Art und Form sowie daraus hergestellte Artikel, Edelsteine, … Geld, Geldanweisungen, Geldscheine, … Hartgeld, … Münzen, … sowie andere Unterlagen von Wert und alle Wertsachen, 2.1.1 die dem Versicherungsnehmer übergeben...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. IV ZR 251/08
...Aufgrund dessen begegnet es auch keinen rechtlichen Bedenken, dass das Berufungsgericht - was die Revision beanstandet - keine Feststellungen zur (Kurs-)Entwicklung der vom Kläger gezeichneten kapitalgesicherten südafrikanischen Anleihen getroffen hat....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. XI ZR 418/13
...Für den Konzern wurde vom Beklagten zu 1) auf Grund von Einzelweisungen ein Liquiditätsmanagement geführt, das zur Folge hatte, dass hohe Einzelzahlungen von der WBL an den Beklagten zu 1) erfolgten, die im Rechnungswesen der WBL als werthaltige Forderungen ausgewiesen sind. 3 Ende des Jahres 2004 legte die WBL die mit dem Prospekt "Erlesene Rendite" beworbene Anleihe mit der Kennnummer ISIN DE 000A0B1MS8...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. XI ZR 335/11
...Die jeweilige Anlageentscheidung wurde auf Empfehlung der C. bank getroffen und die Aktienanleihen waren individuell für die V. konzipierte und nicht an der Börse gehandelte Anleihen. 71 Ein (objektiv) pflichtwidriges Handeln des Angeklagten S. und ggf. dessen sich auf die Pflichtwidrigkeit beziehender Vorsatz – zu dessen Prüfung das Landgericht keine Veranlassung hatte, weil es schon eine Verletzung...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 296/16