...Denn sie muss dann damit rechnen, als frühere Soldatin auf Zeit, die mehr als zwei Jahre in diesem Dienstverhältnis gestanden hat, nach § 59 Abs. 2 Satz 1 SG 1995 bis zum Erreichen der vorgesehenen Altersgrenze zu den in § 60 SG 1995 genannten Dienstleistungen herangezogen zu werden (BVerwG, Beschluss vom 20....