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Urteile für Rechtsbehelfe

DOKUMENTART
GERICHT
JAHR
...Der Rechtsbehelf der Nichtzulassungsbeschwerde ist nicht gegeben. 4 1. Gemäß § 77 Satz 1 ArbGG findet die Rechtsbeschwerde als Revisionsbeschwerde gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts, der die Berufung als unzulässig verwirft, nur statt, wenn das Landesarbeitsgericht sie in dem Beschluss zugelassen hat....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 6 AZB 105/14
...Nach der Systematik des § 8 JBeitrO sollen besondere Rechtsbehelfe außerhalb des den Rechtsgrund für die Beitreibung schaffenden Festsetzungsverfahrens nämlich nur dort eröffnet sein, wo der Prüfungsumfang des Festsetzungsverfahrens besonderen inhaltlichen Beschränkungen unterliegt, insbesondere im Bereich der Kostenfestsetzung, wo nur Einwendungen erhoben werden können, die dem Kostenrecht entnommen...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. XII ZB 86/13
...Gegen die geänderten Feststellungen in einem solchen Änderungsbescheid stehen den Feststellungsbeteiligten dann die Rechtsbehelfe der AO und der FGO zur Verfügung. 30 III. Die Kostenentscheidung folgt aus § 135 Abs. 1, Abs. 3 und Abs. 5 Satz 2, § 143 Abs. 1 FGO....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. IV R 50/09
...Nach § 157 Abs. 2 AO bildet die Feststellung der Besteuerungsgrundlagen einen mit Rechtsbehelfen nicht selbstständig anfechtbaren Teil des Bescheids, soweit die Besteuerungsgrundlagen nicht gesondert festgestellt werden....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. XI B 111/11
...Aufgrund dieses Beschlusses sah die Beigeladene zu 1. sich veranlasst, in allen Konstellationen, in denen die Rechtsbehelfe gegen Regressbescheide nach der gesetzlichen Regelung des ABAG demnach keine aufschiebende Wirkung entfalteten, dies aber bisher aufgrund der genannten Vereinbarung anders gehandhabt worden war, nunmehr die Vollziehung der Regressbescheide zu betreiben....
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 6 KA 18/11 R
...Dieses aus dem Rechtsstaatsprinzip folgende Gebot besagt, dass Rechtsbehelfe in der geschriebenen Rechtsordnung geregelt und in ihren Voraussetzungen für die Bürger erkennbar sein müssen. Der Weg zur Überprüfung gerichtlicher Entscheidungen muss klar vorgezeichnet sein....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 9 C 4/09
...Die Gebühr entsteht, wenn sich eine Rechtssache ganz oder teilweise nach Aufhebung oder Änderung des mit einem Rechtsbehelf angefochtenen Verwaltungsakts durch die anwaltliche Mitwirkung erledigt (vgl Erläuterungen zu Nr 1002 VV RVG)....
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 11 AL 14/09 R
...November 2008 überwiegend nicht verwertet wurden, um den Klägern Gelegenheit zu geben, Rechtsbehelfe einzulegen bzw. zu begründen. 6 Die gegen die Einspruchsentscheidung vom 10....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. III R 2/15
...Ist auf Grund irriger Beurteilung eines bestimmten Sachverhalts ein Steuerbescheid ergangen, der auf Grund eines Rechtsbehelfs des Steuerpflichtigen durch die Finanzbehörde zu seinen Gunsten aufgehoben oder geändert wird, so können aus dem Sachverhalt nachträglich durch Erlass oder Änderung eines Steuerbescheides die richtigen steuerlichen Folgerungen gezogen werden (§ 174 Abs. 4 Sätze 1 und 2 AO)....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. X R 7/11
...Die Effektivität, der präventive Charakter und der Abschreckungszweck der Rechtsbehelfe nach Art. 7 Abs. 2 der Richtlinie (vgl....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. XI ZR 188/09
...Eine Untätigkeitsbeschwerde oder ein sonstiges Rechtsmittel oder Rechtsbehelf wegen Untätigkeit der Ausgangsinstanz ist im übrigen im Patentgesetz nicht geregelt und grundsätzlich unstatthaft (vgl. z. B. Senatsbeschluss vom 21. April 2005, 10 W (pat) 47/04; zu evtl. Ausnahmen vgl. auch Schulte, a. a. O., § 73 RdNr. 12). 14 Die Beschwerdeschrift und auch der weitere Schriftsatz vom 10....
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 10 W (pat) 19/09
...Es kann hier dahingestellt bleiben, ob ein solcher Rechtsbehelf überhaupt gegen patentamtliche Entscheidungen erhoben werden kann, denn jedenfalls vermag die bloße Erhebung einer Anhörungsrüge nach § 321a ZPO, selbst wenn sie statthaft wäre, den Eintritt der formellen Rechtskraft der Entscheidung nicht zu verhindern (vgl. Zöller, a. a....
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 7 W (pat) 1/14
...Insoweit steht dem Titelschuldner der Rechtsbehelf nach § 732 ZPO zur Verfügung (vgl. Senat, Urteil vom 5. Dezember 2003 - V ZR 341/02, MDR 2004, 471). 11 2. Die von dem Kläger abgegebene Unterwerfungserklärung ist - was mit der Titelgegenklage zur Überprüfung gestellt werden kann (vgl. Senat, Urteil vom 19....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. V ZR 115/17
...Dezember 2011 keinen wirksamen Rechtsbehelf gegeben hatte, mit dem Abhilfe bei überlangen zivilgerichtlichen Verfahren erlangt werden konnte. 28 b) Danach ist eine Verzögerung von zwölf Monaten zu verzeichnen. 29 aa) Die Anwendung der in § 198 Abs. 1 Satz 2 GVG nach Art von Regelbeispielen genannten Kriterien bietet kein eindeutiges Bild....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. X K 7/14
...Denn es fehlt an einer planwidrigen Regelungslücke. 31 Das Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz dient, wie sich bereits aus seiner amtlichen Bezeichnung (Gesetz über ergänzende Vorschriften zu Rechtsbehelfen in Umweltangelegenheiten nach der EG-Richtlinie 2003/35/EG) sowie der amtlichen Anmerkung zur Umsetzung unionsrechtlicher Vorschriften ergibt, der Umsetzung von Art. 9 Abs. 2 AK....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 7 C 21/12
...Die Fehlerfolgenregelung des § 4 Abs. 1 Satz 1 UmwRG gilt in erster Linie für die umweltrechtliche Verbandsklage, ist aber gemäß § 4 Abs. 3 UmwRG auf Rechtsbehelfe von Beteiligten nach § 61 Nr. 1 und 2 VwGO entsprechend anwendbar mit der Folge, dass die Verfahrensfehler auch insoweit unabhängig von den sonst geltenden einschränkenden Maßgaben (vgl. § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO) zur Begründetheit der Klage...
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 4 C 36/13
...Der Senat hat bereits in anderem Zusammenhang ausgeführt, dass eine einmal eingetretene Fristenhemmung in dem Sinne fortwirkt, dass damit zugleich die Kompetenz zu weiteren Entscheidungen nachfolgender Instanzen gewahrt bleibt, die - sofern der Gegner einen Rechtsbehelf einlegt - auch "verbösernde" Entscheidungen treffen dürfen (vgl BSGE 95, 199 = SozR 4-2500 § 106 Nr 11, RdNr 62 mwN; vgl auch zB BSGE...
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 6 KA 14/09 R