.... um mehr als 5 000 Megawatt überschreitet, auf 2,80 Prozent. (3) Die monatliche Absenkung der anzulegenden Werte nach Absatz 1 Satz 2 verringert sich, wenn der annualisierte Brutto-Zubau von Solaranlagen, deren anzulegender Wert gesetzlich bestimmt worden ist, den Wert von 1 900 Megawatt 1. um mehr als 200 Megawatt unterschreitet, auf 0,25 Prozent, 2. um mehr als 400 Megawatt unterschreitet, auf null [...] , 3. um mehr als 800 Megawatt unterschreitet, auf null; die anzulegenden Werte nach § 48 erhöhen sich zum ersten Kalendertag des jeweiligen Quartals einmalig um 1,50 Prozent, oder 4. um mehr als 1 200 Megawatt unterschreitet, auf null; die anzulegenden Werte nach § 48 erhöhen sich zum ersten Kalendertag des jeweiligen Quartals einmalig um 3,00 Prozent. (4) Bezugszeitraum ist der Zeitraum nach dem letzten ...